Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 

Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der FIGGE+SCHUSTER AG, nachfolgend in Kurzform FIGGE+SCHUSTER genannt, mit ihren Auftraggebern. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von FIGGE+SCHUSTER nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
FIGGE+SCHUSTER erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Konzeption, Gestaltung, Entwicklung und Produktion von Werbemitteln und Werbemedien, Onlinemarketing sowie Mediaplanung. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Angeboten oder Projektverträgen sowie deren jeweiligen Anlagen.
Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens hat FIGGE+SCHUSTER Gestaltungsfreiheit. FIGGE+SCHUSTER wird die Weisungen, die ihm der Auftraggeber erteilt, im Rahmen seiner gestalterischen Freiheit befolgen sowie Vorschläge, Produktionsmöglichkeiten und Geschäftsstrategien des Auftraggebers berücksichtigen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, FIGGE+SCHUSTER rechtzeitig die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er haftet dafür, dass er berechtigt ist, die FIGGE+SCHUSTER zur Verfügung gestellten Vorlagen, zu verwenden. Er stellt sie insoweit von Ersatzansprüchen Dritter frei.

  1. Urheberrecht und Nutzungsrecht am Arbeitsergebnis
    1. Die im Rahmen des Auftrags gefertigten Arbeiten von FIGGE+SCHUSTER sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 URHG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. FIGGE+SCHUSTER hat das alleinige Nutzungsrecht an seinen Arbeiten, die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform.
    2. Die im Rahmen des Auftrags gefertigten Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von FIGGE+SCHUSTER weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
    3. Bei Verstoß gegen Punkt 2.2 hat der Auftraggeber FIGGE+SCHUSTER eine Vertragsstrafe i.H. von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
    4. Die im Rahmen des Auftrags gefertigten Arbeiten von FIGGE+SCHUSTER dürfen nur in der vereinbarten Nutzungsart, zu dem vereinbarten Zweck und in dem vereinbarten Umfang verwendet werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. FIGGE+SCHUSTER bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Arbeitsergebnisse und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
    5. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen FIGGE+SCHUSTER und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
    6. Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von FIGGE+SCHUSTER.
    7. Über den Umfang der Nutzung steht FIGGE+SCHUSTER ein Auskunftsanspruch zu.
    8. FIGGE+SCHUSTER hat das Recht, auf den Arbeiten (Hard-, Softcopies sowie Multimediaproduktionen) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung und kommt einer Aufforderung, FIGGE+SCHUSTER als Urheber zu nennen, nicht nach, so hat FIGGE+SCHUSTER das Recht, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung einzufordern. Davon unberührt bleibt das Recht von FIGGE+SCHUSTER, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
  2. Vergütung/Honorar
    1. Entwurf und Werkzeichnung sowie die Einräumung des Nutzungsrechts bilden eine einheitliche Leistung.
    2. Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet FIGGE+SCHUSTER eine Abschlagsvergütung.
    3. Die Berechnung der Vergütung richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Vergütungsempfehlungen der AGD (Allianz Deutscher Designer).
    4. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.
    5. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass sie ausdrücklich vereinbart worden sind.
    6. Die Schaffung von Entwürfen ist vergütungspflichtig. Notwendig werdende Änderungen von Entwürfen, die nicht durch Mängel verursacht sind, die FIGGE+SCHUSTER zu vertreten hat, werden gesondert berechnet. Weitere Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
    7. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann FIGGE+SCHUSTER eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
    8. Die Agentur hat Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig waren. Reisen und die Vergabe von Fremdleistungen sind mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen.
    9. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten nach Rechnungsstellung fällig. Bei Ablieferung von Teilarbeiten ist die Vergütung jeweils bei Ablieferung der Teilarbeiten und entsprechender Rechnungsstellung fällig. FIGGE+SCHUSTER ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen. Die Teilarbeiten müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von FIGGE+SCHUSTER verfügbar sein.
      FIGGE+SCHUSTER ist weiterhin berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen, soweit dies im Angebot oder Projektvertrag vereinbart wurde.
      Auslagen und Kosten sind mit Rechnungsstellung fällig.
    10. Werden die im Rahmen des Auftrags gefertigten Arbeitsergebnisse erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
    11. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden die anfallenden Kosten vom Auftraggeber ersetzt und FIGGE+SCHUSTER von jeglicher Verbindlichkeit gegenüber dritten freigestellt.
    12. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers vor Leistungsbeginn eines erteilten Auftrages kann FIGGE+SCHUSTER unabhängig von der Möglichkeit, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen, 15 % des Auftragsvolumens für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
    13. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die dadurch resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Fällige Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar.
  3. Z usatzleistungen, Neben- und Reisekosten, Fremdleistungen
    1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Reinzeichnungen und/oder Arbeitsergebnissen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand zum allgemein gültigen Stundensatz gesondert abgerechnet.
    2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Zwischenproduktionen, Layoutsatz, …) sind zu erstatten.
    3. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.
    4. FIGGE+SCHUSTER ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Druckausführung, Versand) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, FIGGE+SCHUSTER hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
    5. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von FIGGE+SCHUSTER abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, FIGGE+SCHUSTER im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
    6. Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten sind.
  4. Eigentum, Rückgabepflicht
    1. An Arbeitsergebnissen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 
    2. Bei Verlust der Arbeitsergebnisse hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
    3. Zusendung und Rücksendung von Arbeitsergebnissen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftragebers bzw. Verwerters.
  5. Herausgabe von Daten
    1. FIGGE+SCHUSTER ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass FIGGE+SCHUSTER ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
    2. Hat FIGGE+SCHUSTER dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von FIGGE+SCHUSTER verändert werden.
    3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
    4. FIGGE+SCHUSTER haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von FIGGE+SCHUSTER ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
  6. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster und Namensnennung
    1. Der Auftraggeber legt der Agentur vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
    2. Soll FIGGE+SCHUSTER die Produktionsüberwachung durchführen, schließen sie und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt FIGGE+SCHUSTER die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
    3. Die Agentur hat Anspruch auf Überlassung von Abbildungen der Gegenstände, die mit Hilfe ihrer Arbeitsergebnisse hergestellt werden. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber FIGGE+SCHUSTER zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
    4. FIGGE+SCHUSTER hat Anspruch auf fünf Exemplare der hergestellten Werbemittel, die von ihr gestaltetet wurden. FIGGE+SCHUSTER ist berechtigt, diese Werbemittel oder Kopien davon für seine Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten.
    5. FIGGE+SCHUSTER hat ein Recht darauf, bei Printprodukten sowie Multimediaproduktionen in angemessener Größe namentlich genannt/verlinkt zu werden.
  7. Haftung
    1. FIGGE+SCHUSTER haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
    2. FIGGE+SCHUSTER haftet dafür, dass das von ihr hergestellten Arbeitsergebnisse keine technischen Mängel aufweist. Für die Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit der Arbeitsergebnisse sowie dafür, dass der Herstellung und Verwertung keine Rechte Dritter entgegenstehen, haftet FIGGE+SCHUSTER nicht.
    3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von FIGGE+SCHUSTER geschaffenen Arbeitsergebnisse selbständig auf seine Funktionstauglichkeit und Realisierbarkeit in der Produktion zu überprüfen. FIGGE+SCHUSTER haftet für Schäden, die durch ihre Arbeitsergebnisse verursacht werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Material (Text, Bild, Videos, …), das er FIGGE+SCHUSTER zur Verwendung im Arbeitsergebnis bereitstellt, auf die erforderlichen Nutzungsrechte hin zu prüfen. Sofern die Nutzungsrechte vorsehen, dass bei Verwendung des Materials ein Urheberrechts-Hinweis gesetzt werden muss, so muss der Auftraggeber dies FIGGE+SCHUSTER explizit mitteilen. Sofern sicher der Auftraggeber beim eingesetzten Material hinsichtlich der Urheber- und Nutzungsrechte unsicher ist, so sollte er dies vor Verwendung bzw. Veröffentlichung auf eigene Kosten anwaltlich prüfen lassen. FIGGE+SCHUSTER haftet bei Urheberrechtsverstößen nur für selbst oder im Auftrag des Auftraggebers beschafftes Material.
    5. Mit der Abnahme der Arbeitsergebnisse übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
    6. FIGGE+SCHUSTER haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeitsergebnisse.
    7. Soweit FIGGE+SCHUSTER auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
    8. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber bzw. Verwerter. Delegiert der Auftraggeber bzw. Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Agentur, stellt er sie von der Haftung frei.
    9. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
    10. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei FIGGE+SCHUSTER geltend zu machen. Danach gelten die Arbeitsergebnisse als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
    11. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von FIGGE+SCHUSTER nicht ausgeschlossen.
  8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
    1. Im Rahmen des Auftrags besteht für FIGGE+SCHUSTER Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
    2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann FIGGE+SCHUSTER eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
    3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist, und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Agentur im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
  9. Schlussbestimmungen
    1. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
    2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von FIGGE+SCHUSTER.
    3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.
    4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre.

Stand: 24.07.2020 

 

Daten­schutz­ein­stellungen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analyse-/Marketingwerkzeuge, wie z.B. etracker und Google Analytics, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen.
Eine Erklärung zur Funktionsweise unserer Datenschutzeinstellungen und eine Übersicht zu den verwendeten externen Komponenten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Welche Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie zulassen?